Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Hatten Sie im Vorjahr Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (z.B. Schornsteinfeger, Elektriker, Gärtner etc.)?
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Dazu gehören insbesondere die Arbeiten eines Elektrikers, Gartenarbeiten durch eine Gärtnerei, die Kosten eines Fensterputzers, die Pflege von Angehörigen durch Pflegedienste sowie Reinigungsleistungen. Umfasst sind auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bitte geben Sie nur die Lohnkosten an; keine Aufwendungen für Material.