Sind Sie verheiratet

i Sind Sie verheiratet?

Maßgeblich ist Ihr Familienstand zum 31.12. des Vorjahres. Wenn Sie innerhalb des Vorjahres geheiratet haben, wählen Sie bitte »verheiratet« aus.

Brutto-Jahresgehalt

i Wie hoch war Ihr Bruttojahresgehalt inklusive Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Geben Sie bitte Ihr komplettes Jahresgehalt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sämtlichen Zulagen und erhaltenen Bonuszahlungen an.

Anzahl der Kinder

i Haben Sie Kinder?

Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder an. Kinder im Sinne der Steuergesetzgebung sind eheliche Kinder, für ehelich erklärte Kinder, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder, Pflegekinder und Stiefkinder sowie Einzelkinder, bis zu einem Alter von 18 Jahren, die Großeltern in ihrem Haushalt aufgenommen haben.

Darüber hinaus können Kinder bis 21 Jahre berücksichtigt werden, wenn sie arbeitslos gemeldet sind. Ferner können Kinder bis 25 Jahre berücksichtigt werden, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden oder z.B. einen Ausbildungsplatz suchen.

Behinderte Kinder können auch über 25 Jahre hinaus berücksichtigt werden, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Kinderbetreuungskosten

i Hatten Sie Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich für
- Kosten der Unterbringung des Kindes im Kindergarten, Kinderhort usw.
- Kosten für Tagesmutter
- Taschengeld und Nebenkosten für ein Au-pair
- Erstattung von Fahrtkosten an die Betreuungsperson
- eigene Fahrtkosten, um die Betreuungsperson zu Hause abzuholen und wieder zurückzubringen
- Sachleistungen in Form von freier Kost und Unterkunft für die Aufsichtsperson. Bewertet mit den Werten nach der amtlichen Sachbezugsverordnung
geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu Beginn des aktuellen Veranlagungszeitraums das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte

i Bitte schätzen Sie die einfache Entfernung von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte

Für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden (»Pendlerpauschale«).

Häusliches Arbeitszimmer

i Haben Sie ein Arbeitszimmer?

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen bis maximal 1.250 € berücksichtigt werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

i Hatten Sie im Vorjahr Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (z.B. Schornsteinfeger, Elektriker, Gärtner etc.)?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Dazu gehören insbesondere die Arbeiten eines Elektrikers, Gartenarbeiten durch eine Gärtnerei, die Kosten eines Fensterputzers, die Pflege von Angehörigen durch Pflegedienste sowie Reinigungsleistungen. Umfasst sind auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bitte geben Sie nur die Lohnkosten an; keine Aufwendungen für Material.

Spenden

i Haben Sie im Vorjahr gespendet?

Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne Gegenleistung getätigt werden. Geben Sie auch Spenden oder Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an, die Sie an politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen geleistet haben.
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Er ersetzt nicht die Erstellung Ihrer Steuererklärung.